Allgemeine Wahl- bzw. Zusatzleistungen

  • Seit einigen Jahren werden in Praxen "IGeL" angeboten, eine Abkürzung für Individuelle Gesundheitsleistungen. Sie müssen von den Patientinnen selbst bezahlt werden und versprechen mehr Sicherheit für Ihre Gesundheit.

Allgemeine Informationen & Leistungen unserer Praxis

  • Wenn Sie eine Bescheinigung brauchen, sprechen Sie uns bitte an. Ihre Kasse zahlt allerdings nur von ihr direkt geforderte Bescheinigungen. Alle sonstigen von Ihnen gewünschten Bescheinigungen müssen Sie selbst bezahlen (z. B. Reiserücktrittsversicherung, Bescheinigung für das Sportstudio, Schulattest bei Fehlen wegen Krankheit). Eine Ausnahme bildet allerdings die Bescheinigung über den Geburtstermin, die der Arbeitgeber übernimmt.

  • Gerne senden wir Ihnen postalisch Überweisungen und Rezepte zu, die anfallenden Kosten bitten wir Sie dann bei der nächsten Konsultation in der Praxis zu begleichen.

  • Bestimmte Laborleistungen (Toxoplasmose-Test, Abstrich auf ß-Streptokokken etc.) und die dazugehörige Beratung können nicht über die Kasse abgerechnet werden, sind aber dennoch aus unserer Sicht empfehlenswert.

  • Gerne erinnern wir Sie an die jährliche Vorsorge oder an einen Kontrolltermin. Es ist ja nicht immer leicht, sich Termine über einen so langen Zeitraum zu merken. Dieser Service ist für Sie selbstverständlich kostenlos – bitte sprechen Sie uns an.

  • Die Abgrenzung zu Leistungen, welche die gesetzliche Krankenkasse übernimmt, ist nicht immer einfach: Ärzte dürfen zu Lasten der Kasse nur das machen, was „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich” ist. Im SGBV (Sozialgesetzbuch V, §12) ist festgelegt: „Leistungen dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.” IGel werden definiert als „medizinisch sinnvoll, aber nicht notwendig” – ein feiner kleiner Unterschied.
Was bei uns als „medizinisch notwendig” gilt, wird durch ein Gremium festgelegt, zusammengesetzt aus Vertretern der Ärzteschaft und der Krankenkassen. Beispiel Schwangerschaft: Eine Blutuntersuchung auf Toxoplasmose ist bei uns keine Leistung der Mutterschaftsvorsorge – im Nachbarland Österreich aber durchaus. Entsprechend ist es bei uns eine IGeL – in Österreich eine Kassenleistung. Das heißt, was medizinisch notwendig ist, ist oft nicht eindeutig, sondern kann kontrovers diskutiert und definiert werden. Ähnliches gilt für die Bewertung, ob etwas „medizinisch sinnvoll” ist.

  • Eine Chance der objektiven Bewertung bietet die EbM, die Evidence based Medicine. Damit ist eine Medizin gemeint, die auf (aus Studien gewonnenen und nachprüfbaren) Beweisen basiert. Die EbM hat genaue Kriterien erarbeitet, wann eine Studie verlässliche Ergebnisse erwarten lässt. So lässt sich beurteilen, ob z. B. eine Früherkennungsuntersuchung – wie die Mammografie – tatsächlich einen Vorteil bietet, also konkret die Sterblichkeit an einer Erkrankung senkt.

    Allerdings muss dann immer das allgemeine Wissen auf die individuelle Situation angewandt werden, d. h. die Einzelne muss abschätzen können, ob sie von einer Untersuchung meint profitieren zu können. Angewendet auf die Mammografie: Auch wenn die Senkung der Sterblichkeit mit Blick auf die Gesamtheit der Untersuchten vielleicht wirklich nur minimal ist – keiner kann der Frau sagen, ob sie die eine ist, die davon profitiert. Dazu kommt, dass zusätzliche Untersuchungen nicht nur mehr Sicherheit bieten können – sie können auch verunsichern, wenn z. B. Veränderungen entdeckt werden, die weitere Kontrollen nach sich ziehen, obwohl sie sich letztlich als harmlos herausstellen. Ein Großteil der IGeL sind Untersuchungen zur Früherkennung, das heißt sogenannte Screening-Untersuchungen. Sie werden bei beschwerdefreien Menschen durchgeführt. Ziel ist es, eine Krankheit so früh zu erkennen, dass durch eine frühzeitige Behandlung die Erkrankung gelindert oder sogar verhindert werden kann. Für den Einsatz von Screening-Untersuchungen gelten besonders strenge Kriterien: Ihr Nutzen muss eindeutig erwiesen sein, nur dann sollten sie eingesetzt werden.