Kinderwunsch & Schwangerschaft

  • „Eine Schwangerschaft ist keine Krankheit”

    Das stimmt natürlich, doch es ist eine für Sie sehr besondere Zeit und Herausforderung, gelegentlich auch eine Belastung. Gerade am Anfang wechseln sich oft Freude und Schrecken oder Sorgen ab: Das ist ganz normal. Wir haben ein für Sie zugeschnittenes Betreuungskonzept entwickelt, um Sie in dieser besonderen Zeit zu begleiten. Es gibt viele gute Informationen im Netz, empfehlen möchte ich: www.Familienplanung.de

    Und für sehr junge werdende Mütter: www.schwanger-unter-20.de

Beratung bei unerfülltem Kinderwunsch

  • Von „Sterilität” spricht man in der Frauenheilkunde erst, wenn sich bei einem Paar nach mindestens einem Jahr ohne Verhütung keine Schwangerschaft einstellt. Die Ursachen liegen gleich häufig beim Mann wie bei der Frau – und es kommt auch oft vor, dass keine wirklich eindeutige Ursache gefunden wird. Bevor eine ausführliche Diagnostik beginnt, halte ich ein gemeinsames Gespräch mit Ihnen und möglichst auch Ihrem Partner für sehr wichtig: Wie sieht Ihr Leben und Ihre Sexualität aus? Wer leidet besonders unter dem unerfüllten Kinderwunsch? Was macht Druck? Es kann schwer aushaltbar sein, zu erfahren, keine Kinder zeugen oder empfangen/austragen zu können.

    Neben körperlichen Ursachen gibt es auch seelische „Blockaden”. Gelegentlich kann schon die Entlastung, endlich etwas unternommen zu haben, ein „Wunder” bewirken – auch noch nach Jahren stellt sich dann unverhofft die ersehnte Schwangerschaft ein. Die Grunduntersuchungen (Labor, Ultraschall) und eine eventuell erforderliche hormonelle Unterstützung der Eierstöcke kann in der Praxis durchgeführt werden. Für eine intensivere Behandlung (sogenannte Reagenzglasbefruchtung: IVF, ICSI) müssen Sie an eine Spezialpraxis für Kinderwunsch überwiesen werden.
Hier stehe ich Ihnen dann natürlich beratend zur Seite und kann Ihnen auch einen entsprechenden Kontakt herstellen.

    Sehr gute Informationen zum Thema „unerfüllter Kinderwunsch” finden Sie auf der Homepage der BZgA (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung) unter http://www.familienplanung.de

Erweiterte Schwangerschaftsvorsorge

  • Alle medizinisch notwendigen Untersuchungen und Behandlungen (auch die regelmäßigen Kontroll- bzw. Vorsorgeuntersuchungen) sind Kassenleistungen. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für ärztliche Untersuchungen und Behandlungen aber nur, wenn sie notwendig, medizinisch sinnvoll und wirtschaftlich sind. Dieser Grundsatz galt schon immer, die Maßstäbe hinsichtlich der Art und Anzahl medizinischer Leistungen sind aber strenger geworden.

    Das bedeutet nicht, dass die Qualität der medizinischen Versorgung darunter zwangsläufig leidet. Zusätzliche Untersuchungen bedeuten nicht notwendigerweise mehr Sicherheit, sie können auch für mehr Verunsicherung sorgen, weitere Kontrolluntersuchungen und gegebenenfalls auch unnötige Behandlungsmaßnahmen zur Folge haben. Andererseits können im Einzelfall zusätzliche Untersuchungen auch eine Beruhigung und Entlastung bedeuten, da jede Frau ihr „individuelles Sicherheitsbedürfnis” anders erlebt. Zudem gibt es Behandlungen, die (noch) nicht im Leistungskatalog der Krankenkassen enthalten sind. Nachfolgend werden Sie über die Wahlleistungen in unserer Praxis informiert.

    Diese Leistungen werden leider nicht von den gesetzlichen Krankenkassen getragen, das heißt, Sie müssen sie selbst bezahlen. Die Kosten richten sich nach der privatärztlichen Gebührenordnung (GOÄ). Hier nun eine Auflistung der möglichen Zusatzuntersuchungen mit Bewertung nach dem heutigen Stand des medizinischen Wissens. Bitte sprechen Sie mich an, wenn Sie eine dieser Untersuchungen wünschen oder Fragen dazu haben, damit ich Sie beraten kann, ob etwas davon für Sie sinnvoll ist.

Wahlleistungen in der Mutterschaftsvorsorge

  • In den Mutterschaftsrichtlinien sind drei Ultraschalluntersuchungen vorgesehen, mehr ist im Normalfall weder notwendig noch sinnvoll. Bei Verdacht auf eine Fehlentwicklung/Entwicklungsstörung übernimmt die Krankenkasse natürlich die zusätzlichen Ultraschalluntersuchungen.

    Wunsch-Ultraschalluntersuchungen sind ab 2020 gesetzlich verboten. Es dürfen nur noch medizinisch indizierte Ultraschalluntersuchungen durchgeführt werden.

  • Diese Untersuchung, eine Kombination aus Ultraschall und Laborwerten, liefert eine Risikoberechnung für das Downsyndrom und einige andere Chromosomenanomalien bzw. Fehlbildungen. Auf dieser Grundlage muss dann die Entscheidung für eine eventuelle Fruchtwasserpunktion getroffen werden, um damit eine exakte Aussage zu erhalten.

    Vor jeder entsprechenden Untersuchung ist es wichtig, sich mögliche persönliche Konsequenzen zu überlegen: Denn in den meisten Fällen besteht keine Therapiemöglichkeit, aber es kann sich die Frage nach einem Abbruch der Schwangerschaft stellen. Eine gute Entscheidungshilfe für den Umgang mit den Angeboten der Pränataldiagnostik ist die Broschüre der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung „Pränataldiagnostik – Informationen über Beratung und Hilfen bei Fragen zu vorgeburtlichen Untersuchungen”. Ob diese Tests für Sie sinnvoll sind, ist eine ganz persönliche Entscheidung. Sie sind keine Kassenleistung (Labor, US, Blutentnahme, Abschlussberatung) und diese Untersuchung wird in unserer Praxis auch nicht angeboten. Gerne stelle ich Ihnen aber einen Kontakt zu Kollegen her.

  • Der Antikörpertest auf Toxoplasmose ist eventuell sinnvoll, aber keine Kassenleistung: Wenn Sie Antikörper gegen Toxoplasmose haben (aufgrund einer früher durchgemachten Infektion), sind Sie geschützt. Es kann in der Schwangerschaft keine neue Infektion für das Kind gefährlich werden. Aber wenn Sie keine Antikörper und damit keinen Schutz gegen Toxoplasmose haben, sollten Sie sich besonders vorsichtig verhalten (d. h. kein rohes Fleisch essen, Gartenarbeit nur mit Handschuhen), und der Antikörper-Test sollte alle acht bis zehn Wochen kontrolliert werden. Wenn trotz aller Vorsicht neu aufgetretene Antikörper nachgewiesen werden, kann rechtzeitig medikamentös behandelt werden.

  • Streptokokken sind Bakterien, die in der Scheide vorkommen und nur durch einen speziellen Abstrich festgestellt bzw. ausgeschlossen werden können. Sind ß-Streptokokken vorhanden, bekommt die werdende Mutter unter der Geburt ein Antibiotikum. Das geht über die Nabelschnur zum Kind und schützt es so vor einer eventuell gefährlichen Infektion im Geburtskanal. Etwa 30 bis 40 % aller Schwangeren haben ß-Streptokokken. Dieser Abstrich ist sinnvoll nach heutigem Wissenstand und wird aus unserer Sicht empfohlen; er sollte ca. vier bis fünf Wochen vor der Geburt durchgeführt werden.

    (Diese Zusammenstellung basiert auf dem Flyer des AKF „Aus eigener Tasche – Wahlleistungen in der gynäkologischen Praxis”, zusammengestellt von den Frauenärztinnen im AKF, zu finden unter http://www.akf-info.de; der Inhalt wird regelmäßig aktualisiert im gynäkologischen QM-Netzwerk. (QM = Qualitätsmanagement) Wenn Sie mehr zu den Untersuchungen in der Schwangerschaft wissen wollen, empfehle ich den Ratgeber der Stiftung Warentest: „Untersuchungen zur Früherkennung für Schwangere”)

    • Abklärung von Zytomegalievirus

    • Windpocken

    • Ringelröteln

Hebammenleistungen

    • Wochenbettbetreuung

    • Hilfe bei Schwanferschaftsbeschwerden

    • Vorsorgeuntersuchungen

    • Schwangerschaftsbegleitdende Akupunktur

    • Ohrakupunktur bei Unruhe u schlechtem Schlaf

    • Geburtsvorbereitung

    • Wochenbettbetreuung

    • Stillberatung

    • Hilfe beim Umgang mit einem unruhigen Baby

    • Beckenbodentraining nach B. Cantieni

    • NADA Ohrakupunktur zur Raucherentwöhnung

  • Das Haarwachstum hat mit den weiblichen Hormonen zu tun – gut erkennbar bei Phasen der hormonellen Umstellung wie Schwangerschaft und Stillzeit, in denen es zunächst zu dichterem Haarwuchs und dann oft zum Haarausfall kommt. Ebenfalls kann eine Erhöhung der männlichen Hormone (=Androgene) zum Haarausfall führen. Bei mäßigem Haarausfall ist die Laboruntersuchung keine Kassenleistung, da dünnes Haar als kosmetisches Problem und nicht als Erkrankung gewertet wird, die Untersuchung also nicht „notwendig” ist. Dazu kommt, dass eine eventuelle Hormonbehandlung (mit Antiandrogenen) meist nicht sehr effektiv ist, da der Haarausfall von vielen Faktoren abhängt und (gerade in den Wechseljahren) meist genetisch festgelegt ist.


Haarausfall