Vor- und Nachsorge

  • Ziel der Krebsfrüherkennung ist das rechtzeitige und damit behandelbare Erkennen einer bösartigen Erkrankung. Im Fall der Frauenheilkunde ist dies die Untersuchung der Brustdrüse mit Axelhöhle, der Gebärmutter und der Eierstöcke sowie der Scheide und des Rektums. Die regelmäßige Vorsorge verhindert leider nicht die Erkrankung selbst, wie es beispielsweise die HPV-Impfung leisten kann, aber es führt in den meisten Fällen zum Erkennen und damit zur Möglichkeit der rechtzeitigen Behandlung und Heilung.

  • Aufklärung über die Früherkennungsmöglichkeiten, Zellabstrich vom Muttermund, bimanuelle Abtastung der Gebärmutter und Eierstöcke, Beurteilung der Haut durch einen Hautarzt einmal im Jahr.

  • Abtasten der Brust und Axelhöhle und genaue Anleitung zur Selbstuntersuchung.

  • Zellabstrich vom Muttermund mit zusätzlicher Testung auf Humane Papillomaviren (HPV). Bei unauffälligem Befund wird dieser Zellabstrich alle drei Jahre durchgeführt. Die anderen Bestandteile der Krebsfrüherkennungsuntersuchung finden unverändert jährlich statt.

  • Mammografie-Screening im Sinne einer Röntgen-Reihenuntersuchung der Brust in speziellen Zentren alle zwei Jahre. Stuhltest auf okkultes Blut als Hinweis auf eine Darmerkrankung.

  • Darmspiegelung in speziellen internistischen Praxen. Wenn es hier keine Auffälligkeiten gibt, sind für zehn Jahre keine Stuhlproben mehr nötig, dann aber eine Kontroll-Darmspiegelung.

  • Der Ultraschall von Gebärmutter, Eierstöcken und der Harnblase oder auch der Brustdrüse mit Achselhöhle ist ein bildgebendes Verfahren, dass für Sie körperlich völlig ungefährlich ist, dem Arzt aber die Möglichkeit gibt, gerade in schwierigen Untersuchungssituationen bei z. B. Übergewicht oder sehr schmerzempfindlichen Patientinnen weitere wichtige Informationen zur Diagnosestellung und damit zur richtigen weiterführenden Behandlung zu erhalten. Es erhöht damit die Sicherheit der frauenärztlichen Diagnostik deutlich. Außerdem kann mit dem Ultraschall die Lage der Spirale in der Gebärmutter kontrolliert werden.


    Es gehört jedoch nicht zur Routine der Krebsfrüherkennung, die durch die gesetzlichen Krankenkassen bezahlt wird. Auf Wunsch biete ich Ultraschall als zusätzliche Wahlleistung an, die Sie selbst bezahlen.

    Ich nehme ernst, dass das persönliche Sicherheitsbedürfnis unterschiedlich ist – und natürlich kann niemand wissen, ob nicht gerade Sie eine der wenigen sind, bei denen durch Ultraschall eine Erkrankung frühzeitig festzustellen ist.

  • Die Krebsfrüherkennungsuntersuchung beinhaltet für alle Frauen ab 20 Jahren das bimanuelle Abtasten der Gebärmutter und der Eierstöcke und den Zellabstrich vom Muttermund. Ab 30 gehört das Abtasten der Brust dazu, ab 45 die Enddarmaustastung, ab 50 der Stuhltest und ab 55 das Angebot der Darmspiegelung.

    Als IGeL wird der „Ultraschall des Unterleibs” (das heißt von Gebärmutter und Eierstöcken) angeboten, „um nicht nur zu fühlen, sondern auch zu sehen”. Allerdings ist bisher durch keine Studie der Beweis erbracht, dass dadurch die Sterblichkeit an Gebärmutter- oder Eierstockskrebs gesenkt werden konnte. Im Einzelfall kann eine Frau davon profitieren. Bei Beschwerden oder einem auffälligen Tastbefund zahlt die Kasse die Untersuchung.

    Ultraschallkontrolle der Spirale: Leistungen zur Verhütung werden von der Kasse nicht übernommen – weder die Pille noch das Einlegen der Spirale, nur die entsprechende Beratung und die regelmäßige Tastuntersuchung. Ob eine Spirale tatsächlich „richtig” in der Gebärmutter liegt, lässt sich nur durch Ultraschall herausfinden. Die erste Kontrolle nach dem Einlegen ist im Preis der Spirale enthalten, alle weiteren nicht.

  • Ob sich der Ultraschall der Brust zur Früherkennung von Brustkrebs eignet, ist nicht ausreichend durch Studien belegt. Einzelne Studien weisen aber darauf hin, dass gute Untersucher mit sehr guten Geräten Brustkrebs frühzeitig erkennen können, gerade bei jungen Frauen mit dichtem Brustgewebe. Präventiv eingesetzt, ist das eine selbst zu bezahlende Wahlleistung. Wenn Ultraschall eingesetzt wird bei einem auffälligen Tastbefund – z. B. Verdacht auf Zyste – ist das eine Kassenleistung.

  • Der normale Zellabstrich („Pap-Abstrich”) wird gefärbt und auf Auffälligkeiten untersucht. Allerdings ist er fehleranfällig, Krebszellen können unentdeckt bleiben. Der HPV-Abstrich wird als Zusatz angeboten, da bekannt ist, dass der Gebärmutterhalskrebs durch eine Virusinfektion durch Humane Papilloma-Viren vor allem der Gruppe 16 und 18 verursacht wird.

    Die Experten streiten sich derzeit noch, ob das sinnvoll ist. Die Argumente: Bei Frauen zwischen 20 und 30 findet sich das Virus sehr häufig (in 30–50 %!), die Infektion heilt meist folgenlos aus. Und auch später entwickelt sich nur im Ausnahmefall (2–3 %) aus der Infektion tatsächlich eine Krebserkrankung. So würden durch den Abstrich Frauen in Angst versetzt – ohne dass man etwas machen kann als abzuwarten. Denn gegen das Virus gibt es keine Behandlung.

    Andererseits ist nahezu sicher, dass eine Frau ohne HPV-Infektion kein Risiko hat für einen Gebärmutterhalskrebs – diese Frauen könnten sicherer sein als nur mit dem Pap-Abstrich. Ob tatsächlich durch eine Kombination von Pap- und HPV-Abstrich die Sterblichkeit des Gebärmutterhalskrebses gesenkt werden kann, ist noch nicht in Studien bewiesen, aber denkbar. Derzeit wird der HPV-Abstrich von den Kassen nur übernommen bei einem auffälligen Pap-Abstrich, um abzuschätzen, ob ein erhöhtes Risiko für eine Krebsentstehung besteht. Es gibt derzeit noch keine Evidenz, dass der HPV-Abstrich sinnvoll ist mit Blick auf die Reduktion von Gebärmutterhalskrebs. Wenn überhaupt, ist er für Frauen ab ca. 30 Jahren sinnvoll.

  • Das ist eine Spezialmethode, um die vom Gebärmutterhals abgenommen Zellen besser sichtbar zu machen für die Beurteilung im Labor. Zellen und Vaginalschleim, die für die Abstrichbeurteilung unwichtig sind, werden ausgewaschen und dadurch kann der Abstrich vom Laborarzt beurteilt werden. http://www.frauenaerzte-im-netz.de/aerzte/arzt_135_10.html

  • Osteoporose bezeichnet eine Entkalkung der Knochen, die zu einer höheren Brüchigkeit führen kann und vor allem bei älteren Frauen auftritt. Frauen in den Wechseljahren werden verschiedene Methoden angeboten, um herauszufinden, ob ihnen eine Osteoporose droht: spezielle Röntgenuntersuchung, Ultraschall (Fersenbein, Speiche) und spezielle Laboruntersuchungen. Damit verbindet sich die Hoffnung, dass bei einer Früherkennung eine Prophylaxe möglich sei. Der Dachverband Osteologie (DVO), in dem sich alle medizinischen Fachgruppen rund um Knochenerkrankungen zusammengeschlossen haben, hat allerdings in einer auf höchster Evidenzstufe ausgearbeiteten aktuellen Leitlinie zu diesem Thema klar geurteilt: „Es stehen derzeit keine Techniken oder Instrumente zur Verfügung, die den Anforderungen an einen Screeningtest gerecht werden.”

    Das bedeutet eine negative Bewertung aller derzeitigen Früherkennungsangebote für Osteoporose! Die DVO empfiehlt stattdessen, dass alle Frauen sich „knochengesund” verhalten sollten (Ernährung, Bewegung). Spezielle Untersuchungen sollten nach einer individuellen Risikoabschätzung eingesetzt werden, die hier nicht im Einzelnen ausgeführt werden kann – und sind dann auch Kassenleistung.

  • Seit dem 1.1.2004 ist beschlossen, dass ein Mammografie-Screening bundesweit eingeführt wird für alle Frauen zwischen 50 und 69, mit einem zweijährigen Einladungsrhythmus zur Untersuchung in speziellen Zentren. Bis zur Umsetzung und auch für Frauen außerhalb dieser Altersspanne wird die Mammografie als IGeL angeboten. Über die Kasse darf derzeit Mammografie nur abgerechnet werden bei familiärer Belastung oder bei Verdacht auf Brustkrebs. Die Hoffnung, dass eine Frau durch regelmäßiges Röntgen der Brust die Gefahr für sich senken kann, an Brustkrebs zu sterben, ist allerdings leider eher gering.

    Studien haben erwiesen, dass von 1000 Frauen in einem Zeitraum von zehn Jahren sechs an Brustkrebs sterben, wenn sie alle zwei Jahre die Brust röntgen lassen – gegenüber acht Todesfällen ohne Röntgen. Eventuell können Frauen sogar Schaden erleiden, denn häufig werden Verdachtsfälle mitgeteilt, die sich in weiteren Untersuchungen doch als harmlos erweisen, oder es werden Krebsvorstufen entdeckt, die wahrscheinlich nie lebensbedrohlich geworden wären, die aber die Frau dann als krebskrank definieren, mit allen Folgen. Ob eine Frau regelmäßig zur Mammografie geht, ist – unabhängig von den Kosten – also eine sehr individuelle Entscheidung.

  • Eine Blutuntersuchung auf sogenannte „Tumormarker” eignet sich nicht zur Früherkennung von bösartigen Erkrankungen. Nach bestimmten Krebserkrankungen (z. B. Eierstockskrebs) kann die Kontrolle der Marker sinnvoll sein – aber dann ist es eine Kassenleistung.


    Diese Erklärungen sollten Sie nicht verunsichern, sondern Ihnen klar machen, dass die Medizin nicht schwarz-weiß und die Entscheidung für eine IGeL-Untersuchung Ihre persönliche Wahl nach entsprechender Beratung ist.

    Sie sollten folgende Fragen für sich klären:

    Warum ist das keine Kassenleistung?

    Was habe ich konkret davon?

    Welche Konsequenzen ergeben sich, falls ein auffälliger Befund erhoben wird?

    Wenn Sie unsicher sind – schlagen Sie das Angebot zunächst aus und informieren Sie sich andernorts. Es besteht kein Zeitdruck! Die „notwendigen” Untersuchungen und Behandlungen zahlt die gesetzliche Krankenversicherung in vollem Umfang.

    Die in unserer Praxis angebotenen IGeL-Leistungen halte ich nach meinem persönlichen Ermessen im Rahmen meines heutigen medizinischen Wissensstandes für sinnvoll und biete Sie Ihnen daher an. Selbstverständlich überprüfe ich in regelmäßigen Abständen die medizinische Sinnhaftigkeit der IGeL-Leistungen unter dem Aspekt der EbM (Evidence based Medicine).

  • Die ersten schwierigen, aber großen Schritte wie OP, Bestrahlung und Chemotherapie sind nun abgeschlossen, eventuell bekommen Sie noch eine Hormonbehandlung – und nun beginnt die Nachsorge. Was heißt das genau für Sie?

    Die Nachsorge bedeutet eine in bestimmten Zeitabständen stattfindende fachärztliche Untersuchung, die dazu dient, Ihre Gesundheit zu erhalten und eine Verschlechterung möglichst rechtzeitig zu erkennen. Dazu gehört neben der körperlichen Untersuchung und möglichen Zusatzuntersuchungen wie Ultraschall, Mammografie und Blutuntersuchungen immer ein ausführliches Gespräch. Wichtig für Sie ist es, dass Sie keinen Rückfall erleiden und nicht an dieser Erkrankung sterben, sondern in den meisten Fällen als „geheilt” im medizinischen Sinne gelten. Für diese Erkrankung ist kein starres Nachsorge-Schema vorgeschrieben, es gibt lediglich eine Empfehlung, die in der nachfolgenden Tabelle zu sehen ist. Sollte sich diese Empfehlung für Sie nicht richtig anfühlen, besprechen Sie es mit mir und wir finden eine für Sie individuell sinnvollere Lösung.

Die folgenden Empfehlungen gelten für beschwerdefreie Frauen.

  • Alle 3 Monate:
    Ärztliches Gespräch und körperliche Untersuchung (Brust und Oberkörper)

    Unter Therapie alle 6 Monate, sonst einmal im Jahr
    Zusätzliche Untersuchung von Gebärmutter + Eierstöcken (inkl. Ultraschall)

    Alle 6 Monate
    Mammografie (evtl. mit Ultraschall) der erkrankten Brust

    Alle 12 Monate
    Mammografie der gesunden Brust

    Nicht routinemäßig
    Blutuntersuchungen: (Blutbild, Leberwerte, Tumormarker, Blutsenkung)

    Nur bei Beschwerden:
    zusätzliche Untersuchungen (Röntgen der Lunge/der Wirbelsäule, Skelettszintigrafie, Ultraschall der Leber)

  • Alle 6 Monate:
    Ärztliches Gespräch und körperliche Untersuchung (Brust und Oberkörper)

    Unter Therapie alle 6 Monate, sonst einmal im Jahr
    Zusätzliche Untersuchung von Gebärmutter + Eierstöcken (inkl. Ultraschall)

    Alle 12 Monate
    Mammografie (evtl. mit Ultraschall) der erkrankten Brust

    Alle 12 Monate
    Mammografie der gesunden Brust

    Nicht routinemäßig
    Blutuntersuchungen: (Blutbild, Leberwerte, Tumormarker, Blutsenkung)

    Nur bei Beschwerden:
    zusätzliche Untersuchungen (Röntgen der Lunge/der Wirbelsäule, Skelettszintigrafie, Ultraschall der Leber)

  • Alle 12 Monate:
    Ärztliches Gespräch und körperliche Untersuchung (Brust und Oberkörper)

    Alle 12 Monate
    Zusätzliche Untersuchung von Gebärmutter + Eierstöcken (inkl. Ultraschall)

    Alle 12 Monate
    Mammografie (evtl. mit Ultraschall) der erkrankten Brust

    Alle 12 Monate
    Mammografie der gesunden Brust

    Nicht routinemäßig
    Blutuntersuchungen: (Blutbild, Leberwerte, Tumormarker, Blutsenkung)

    Nur bei Beschwerden:
    zusätzliche Untersuchungen (Röntgen der Lunge/der Wirbelsäule, Skelettszintigrafie, Ultraschall der Leber)

  • Sollten Sie aber Beschwerden haben und unsicher sein, ob die Symptome mit der Erkrankung im Zusammenhang stehen, vereinbaren Sie außerhalb des Nachsorge-Schemas einen Termin – wir kümmern uns um Sie!

    Das individuelle Gespräch ist durch keine apparative Untersuchung ersetzbar. Wenn Sie besonders in der ersten Zeit nach Abschluss der Behandlung einen hohen Informationsbedarf haben, sollten Sie Ihre Fragen notieren und Doppeltermine vereinbaren, damit genügend Zeit eingeplant werden kann.
 Es braucht Zeit, um wieder ins „normale Leben” und den Alltag zurückzukehren! Eventuell sollte auch eine psychotherapeutische Behandlung in Betracht gezogen werden, wenn die Erkrankung Sie in eine tiefe Krise gestürzt hat.

    Als psychoonkologisch tätiger Frauenarzt begleite ich Sie verlässlich in der für Sie schwierigen Zeit und stelle Ihnen dabei mein fachärztliches und psychotherapeutisches Wissen zur Verfügung.

    (Natürlich gelten diese Inhalte auch für andere Krebserkrankungen – hier wurde die Brustkrebserkrankung aufgrund ihrer Häufigkeit als Beispielerkrankung hervorgehoben.)